Beitragsordnung TuS 1904 Weinbach e.V.
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtung der Mitglieder nach § 5 der Satzung.
§ 2 Höhe der Beiträge
- Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrages.
- Die festgesetzten Beträge werden für das laufende Jahr erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde.
§ 3 Beiträge (Stand 2009)
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Mitgliedsform |
Beitragshöhe pro Jahr |
1 |
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre |
36 € |
2 |
Erwachsene (über 18 Jahre) aktiv |
72 € |
3 |
Erwachsene (über 18 Jahre) passiv |
39 € |
4 |
Familienbeitrag (Ehepaare / eingetragene Lebenspartnerschaft inkl. aller im Haushalt lebender Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre) |
144 € |
§ 4 Beitragsermäßigung
- In der Mitgliedsform 2 kann durch die Ableistung von 10 Helferstunden die Beitragshöhe um 24 € ermäßigt werden.
- In der Mitgliedsform 4 kann durch die Ableistung von je 10 Helferstunden des Ehepaares die Beitragshöhe um zweimal 24 € (48€) ermäßigt werden.
§ 5 Mitgliederstatus für die Beitragsberechnung
- Jugendliche die im laufenden Kalenderjahr das 18. Lebensjahr vollenden, werden im darauffolgenden Quartal in die Mitgliedsform 2 (Erwachsene aktiv) überführt.
- Die Beitragspflicht beginnt mit dem Quartal der Aufnahme in den Verein.
§ 6 Helferstunden
Als Helferstunden werden anerkannt:
- Die Arbeitsstunden im Rahmen der Veranstaltungen des Vereins.
- Theken-, Küchen- und Budendienst
- Reinigungsarbeiten der TuS Halle
- Pflege des Grundstückes incl. Sportplatz (mähen, kehren, …)
- Arbeitsstunden bei Veranstaltungen der Ortsvereine Weinbach (z.B. NOK) für den TuS
- Grundreinigung der Halle
- Im Rahmen von Bau- oder Renovierungsarbeiten an den Vereinsimmobilien