TuS 1904 Weinbach e.V.

Unser Verein mit Herz für die ganze Familie

Beitragsordnung TuS 1904 Weinbach e.V.

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtung der Mitglieder nach § 5 der Satzung.

§ 2 Höhe der Beiträge

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrages.
  2. Die festgesetzten Beträge werden für das laufende Jahr erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde.

§ 3 Beiträge (Stand 2009)

 

Mitgliedsform

Beitragshöhe pro Jahr

1

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre

36 €

2

Erwachsene (über 18 Jahre) aktiv

72 €

3

Erwachsene (über 18 Jahre) passiv

39 €

4

Familienbeitrag (Ehepaare / eingetragene Lebenspartnerschaft inkl. aller im Haushalt lebender Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre)

144 €

§ 4 Beitragsermäßigung

  1. In der Mitgliedsform 2 kann durch die Ableistung von 10 Helferstunden die Beitragshöhe um 24 € ermäßigt werden.
  2. In der Mitgliedsform 4 kann durch die Ableistung von je 10 Helferstunden des Ehepaares die Beitragshöhe um zweimal 24 € (48€) ermäßigt werden.

§ 5 Mitgliederstatus für die Beitragsberechnung

  1. Jugendliche die im laufenden Kalenderjahr das 18. Lebensjahr vollenden, werden im darauffolgenden Quartal in die Mitgliedsform 2 (Erwachsene aktiv) überführt.
  2. Die Beitragspflicht beginnt mit dem Quartal der Aufnahme in den Verein.

§ 6 Helferstunden

Als Helferstunden werden anerkannt:

  1. Die Arbeitsstunden im Rahmen der Veranstaltungen des Vereins.
    1. Theken-, Küchen- und Budendienst
    2. Reinigungsarbeiten der TuS Halle
  2. Pflege des Grundstückes incl. Sportplatz (mähen, kehren, …)
  3. Arbeitsstunden bei Veranstaltungen der Ortsvereine Weinbach (z.B. NOK) für den TuS
  4. Grundreinigung der Halle
  5. Im Rahmen von Bau- oder Renovierungsarbeiten an den Vereinsimmobilien

Aktuelle Termine

Keine Termine

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