COVID19-Schutz- und Handlungskonzept
in der Fassung vom 17. Juni 2021
Der Verein hat folgende Sportsparten: (1) Seniorenfußball, (2) Tischtennis, (3) Gymnastik und Fitness (in drei verschiedenen Gruppen organisiert), (4) Mutter-Kind Turnen, (5) Kinderturnen (6) Jugendfußball.
Anmerkung: Bei (4), und (5) wird derzeit kein Trainingsbetrieb ausgeübt.
Bei (1), (3), (5) und (6) finden derzeit Trainingseinheiten auf dem Sportplatz Weinbach (7350 m²) oder in der TuS Halle (160 m²) statt, bei (2), (4) und (5) wird die Mehrzweckhalle (405 m²) genutzt.
Die sportlichen Aktivitäten der Abteilungen werden normal an drei Sportstätten durchgeführt:
Sportplatz Weinbach (generell für 1 und 6,), Mehrzweckhalle (generell für 2, 4 und 5), TuS Halle in Weinbach (in der Regel für 3 und 5 (eine Gruppe)).
Der Trainingsbetrieb wird bei Gewährleistung folgender Regeln gestattet:
• Die Nutzung der Sportstätten ist nur unten Betreuung durch den/die Übungsleiter/in möglich. Der/die Übungsleiter/in muss auf die Einhaltung der Regeln beim Trainingsbetrieb achten.
• Das Training wird kontaktfrei ausgeübt, d.h. ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Personen ist gewährleistet.
• Es wird eine Kontaktliste geführt, bei dem Name, Vorname und Telefonnr. der Teilnehmer/innen notiert werden. Aufbewahrungsfrist ein Monat. Es besteht die Möglichkeit die Erfassung per Luca-App durchzuführen.
• Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, werden durchgeführt.
• Der Zutritt zur Sportstätte erfolgt unter Vermeidung von Warteschlangen.
• Die Teilnahme ist Personen, die Symptome einer COVID19-Infektion aufzeigen, zu untersagen
Diese Auflagen werden vom Verein für die aktuell ausgeübte/n Sportsparte/n erfüllt.
In den Anlagen zu diesem Konzept sind die konkreten Maßnahmen beschrieben.
Ansprechpartner beim Verein für das Handlungs- und Schutzkonzept ist:
Kornel Trojak, geschäftsführendes Vorstandsmitglied
Forsthausstr. 18
35796 Weinbach
Weinbach, den 17. Juni 2021
Der geschäftsführende Vorstand
des TuS 1904 Weinbach e.V.
Anlage 1 zum COFID-19 Schutz- und Handlungskonzept
Organisatorische und technische Maßnahmen für die TuS Halle Weinbach
• Als Toilette ist nur die Herrentoilette benutzbar (die Tür der Damentoilette wird verschlossen)
Zutritt nur durch eine Person (Hinweisschild angebracht)
• Die Halle darf von Übungsgruppen nur durch den Seiteneingang betreten werden
(hier befindet sich ein Desinfektionsspender)
• Der Umkleideraum ist verschlossen
• Während der Übungsstunde sind die Fenster zu öffnen
• Nach der Übungsstunde ist die Abluftanlage für ca. 15 min. einzuschalten
• Zwischen aufeinander folgenden Übungsstunden ist ein halbstündiger Versatz sicherzustellen
• Es dürfen max. 15 Personen an den Übungsstunden in der Halle teilnehmen
• Der Abstand sollte 2 Meter zwischen den Teilnehmen betragen
• Es sollten nur eigene Gymnastikmatten benutzt werden, diese sind mitzubringen und dürfen nicht in der Halle verbleiben. Die vereinseigenen Gymnastikmatten müssen mit einem privaten Handtuch abgedeckt werden.
Besonderheit für die Trampolingymnastik:
• Die Trampoline sind mit den Nutzernamen zu kennzeichnen
(kein Wechsel der Nutzer)
• Müssen die Trampoline von zwei Personen transportiert werden ist eine Mund-Nase-Bedeckung zutragen
• Für die Übungsstunden auf dem Hallenvorplatz darf ausnahmsweise der Haupteingang für den Trampolintransport genutzt werden
(hier befindet sich ein Desinfektionsspender)
• Die Trampoline sollten mit einem privaten Handtuch abgedeckt werden
Anlage 2 zum COFID-19 Schutz- und Handlungskonzept
Hier die Regelungen für den Spiel- und Trainingsbetrieb im Fußball auf dem Sportplatz (HFV)
• Es gilt das HFV Hygienekonzept vom 29.07.2020
• Zwischen aufeinander folgenden Übungsstunden ist ein halbstündiger Versatz sicherzustellen.
• Die Trainingsmaterialien sind auf das notwendige Maß zu beschränken. (Bälle, Hütchen, ect.).
• Vereinseigene Trainingsleibchen dürfen nicht benutzt werden.
• Nach dem Training werden die verwendeten Trainingsmaterialien gründlich mit Hilfe einer Bürste mit Wasser und Seife abgewaschen und unzugänglich im Ballraum verwahrt.
• Die Verkaufsbude darf nicht betreten werden.
• Es wird kein Mineralwasser vom Verein zur Verfügung gestellt. Die Spieler müssen sich selbst Mineralwasser mitbringen.
• Bei kontaktfreien Übungsstunden (z.B. Gymnastik) müssen die Teilnehmer den Sicherheitsabstand (2 bis 4 Meter) einhalten.
• Die Verhaltensregeln des HFV sind den Spielern durch den Übungsleiter bekannt zu geben.